Angesichts wieder steigender COVID-19 Infektionszahlen sind wir angehalten weiterhin vorsichtig und besonnen zu handeln, um einen größtmöglichen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus der Beschäftigten wie der Kinder in unserer Einrichtung und deren Eltern zu erreichen.
Grundsätzlich gilt: “Kranke Personen haben in einer Gemeinschaftseinrichtung keine Tätigkeiten auszuführen und dürfen nicht betreut werden!“
Als kleine Entscheidungshilfe haben wir vom Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) folgende Grafik erhalten, welche wir gerne mit Euch teilen möchten.
Weiter aktuelle Infos zum Coronavirus finden Sie hier:
Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) – Infos zum Coronavirus
Landkreis MOL – Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Unfallkasse Berlin-Brandenburg – COVID-19